Erwägungsgrund 2 32021D1944
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2021, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2021 mit Beschluss (EU) 2020/1997 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/57) genehmigt.