Erwägungsgrund 5 32026D1199
Der Wortlaut des Übereinkommens in der geänderten Fassung (im Folgenden „geändertes Übereinkommen“) wurde vom Internationalen Kakaorat auf seiner 106. ordentlichen Tagung vom 27. bis zum 29. September 2022 gebilligt.
Der Wortlaut des Übereinkommens in der geänderten Fassung (im Folgenden „geändertes Übereinkommen“) wurde vom Internationalen Kakaorat auf seiner 106. ordentlichen Tagung vom 27. bis zum 29. September 2022 gebilligt.