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Die mit dem geänderten Übereinkommen verfolgten Ziele fallen weiterhin in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik.
Mit der Zusammenarbeit zwischen der Union und den ÜLG im Bereich Handel und handelsbezogene Fragen werden folgende Ziele verfolgt:
Die mit dem Übereinkommen verfolgten Ziele fallen in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik.
Die mit dem Übereinkommen verfolgten Ziele fallen in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik.
Die Ziele des Übereinkommens von 2006 stehen sowohl mit der gemeinsamen Handelspolitik als auch mit der Umweltpolitik im Einklang.
Die Ziele des Übereinkommens von 2006 stehen sowohl mit der gemeinsamen Handelspolitik als auch mit der Umweltpolitik im Einklang.
Die Vereinfachung des internationalen Handels und die Beseitigung technischer Handelshemmnisse sind Ziele der gemeinsamen Handelspolitik und fallen daher in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.