Erwägungsgrund 43 32021D1764
Die Bezugnahmen auf die in Artikel 9 des Beschlusses 2010/427/EU des Rates aufgeführten Außenhilfeinstrumente sind auch als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss zu verstehen. Die Kommission sollte gewährleisten, dass der vorliegende Beschluss im Einklang mit der Rolle des EAD gemäß jenem Beschluss durchgeführt wird.