Art. 2 32026D1222BESCHLUSS (GASP) 2026/1222 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1344 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1202BESCHLUSS (GASP) 2026/1202 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/921 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1201BESCHLUSS (GASP) 2026/1201 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1093 des Rates über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1223BESCHLUSS (GASP) 2026/1223 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1984 zur Unterstützung der institutionellen Übergangsplanung für nicht routinemäßige Missionen und Ermittlungskapazitäten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1121BESCHLUSS (EU) 2026/1121 DES RATES vom 5. Mai 2026 über den im Namen der Europäischen Union in den Gremien des Europarats in Bezug auf das Erweiterte Teilabkommen über den Verwaltungsausschuss des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.