Erwägungsgrund 2 32026D1222
Am 13. März 2026 hat die OVCW eine kostenneutrale Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2023/1344 bis zum 25. November 2026 beantragt, um die Kontinuität bei der Unterstützung, Programmplanung und Finanzierung durch die Union sicherzustellen und um Lücken zwischen den Maßnahmen der Union zur institutionellen Unterstützung der OVCW in Situationen zu vermeiden, in denen die OVCW aufgrund eines sich wandelnden Umfelds und komplexer Sicherheitsbedenken gezwungen ist, Notfällen Vorrang einzuräumen. Zu diesen Notfällen gehören die außergewöhnlichen und unerwarteten politischen und operativen Veränderungen in der Arabischen Republik Syrien im Jahr 2024, die von der Ukraine seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 ermittelten und dokumentierten 11000 Fälle des Einsatzes toxischer Chemikalien sowie mutmaßliche Einsätze chemischer Waffen unter Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen im anhaltenden sudanesischen Bürgerkrieg.