Erwägungsgrund 2 32026D1223
Am 13. März 2026 hat die OVCW eine kostenneutrale Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2024/1984 bis zum 30. September 2027 beantragt, um die Kontinuität bei der Unterstützung, Programmplanung und Finanzierung durch die Union sicherzustellen und die OVCW in die Lage zu versetzen, die ursprünglich geplanten Tätigkeiten im Rahmen des genannten Beschlusses vollständig abzuschließen.