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Die Union hat sich verpflichtet, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wie in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 26. Februar 2025 über einen Deal für eine saubere Industrie dargelegt hat, muss die industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sowohl gerecht als auch wirtschaftlich tragfähig verläuft. Dafür ist ein robuster und wettbewerbsfähiger europäischer Batteriesektor erforderlich.
In ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ gibt die Kommission das Ziel für die Union vor, bis 2050 Klimaneutralität…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich die Union zudem rechtlich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden und…
Die Union hat sich zu einer beschleunigten Dekarbonisierung ihrer Wirtschaft und zu einem ehrgeizigen Einsatz erneuerbarer Energiequellen verpflichtet, um bis…
Im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 („Europäischer Grüner Deal“) dargelegt ist, wurde…
Mit der Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates , wird das Ziel der gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis spätestens 2050 im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.