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In der Darlehensvereinbarung, die infolge der Gewährung von Unterstützung im Rahmen der Batterie-Booster-Fazilität abgeschlossen wird, sollte ein für ausgereifte Projekte geeigneter Tilgungsplan festgelegt werden, wobei gleichzeitig die bestehenden Finanzierungsstrukturen der Projekte berücksichtigt werden. Um sich an die wirtschaftliche Realität der Batterieproduktion anpassen zu können und gleichzeitig die Kontinuität der Unterstützung zu gewährleisten, sollte es möglich sein, die Fristen des Tilgungsplans für Projekte gegen Zahlung eines Zinssatzes, der in der Darlehensvereinbarung festgelegt werden sollte, zu verlängern. Die Verlagerung von Batteriefertigungstätigkeiten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Erhalt der Unterstützung aus der Batterie-Booster-Fazilität sollte mit angemessenen vertraglichen Rechtsbehelfen geahndet werden, um eine dauerhafte Wirkung im Hinblick auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten.
im Falle der Darlehenstilgung bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit das Recht des Verbrauchers auf Antrag kostenlos und zu jedem beliebigen Zeitpunkt…
Die Batterie-Booster-Fazilität wird den Ausbau der Batteriezellenfertigung in Europa fördern. Die Fertigung von Batteriezellen in Europa erfolgt, wie in der…
Um die Anlaufphase der Batterieproduktion finanziell zu unterstützen, müssen die Darlehen aus der Batterie-Booster-Fazilität auf die spezifischen Anforderungen…
Angesichts der entscheidenden Bedeutung einer wirksamen finanziellen Unterstützung in der Anlaufphase der Batterieproduktion bieten Darlehen in diesem…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit vorsehen können, die Tilgungspflicht insolventer Unternehmer anzupassen, wenn sich ihre finanzielle Situation…
Eine finanzielle Unterstützung für den Aufbau- und Resilienzplan eines Mitgliedstaats sollte auch im Wege eines Darlehens möglich sein, vorbehaltlich des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.