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Eine finanzielle Unterstützung für den Aufbau- und Resilienzplan eines Mitgliedstaats sollte auch im Wege eines Darlehens möglich sein, vorbehaltlich des Abschlusses eines Darlehensvertrags mit der Kommission auf der Grundlage eines hinreichend begründeten Antrags des betreffenden Mitgliedstaats. Darlehen zur Unterstützung der Durchführung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne sollten bis zum 31. Dezember 2023 bereitgestellt und Laufzeiten haben, die dem längerfristigen Charakter dieser Ausgaben Rechnung tragen. Im Lichte des Artikels 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates sollten Rückzahlungen im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zeitlich so geplant werden, dass eine stetige und vorhersehbare Verringerung der Verbindlichkeiten sichergestellt wird. Diese Laufzeiten können von den Laufzeiten der Anleihen abweichen, die die Union zur Finanzierung der Darlehen auf den Kapitalmärkten aufnimmt. Daher muss die Möglichkeit vorgesehen werden, von dem in Artikel 220 Absatz 2 der Haushaltsordnung festgelegten Grundsatz abzuweichen, wonach die Laufzeiten von Darlehen für finanzielle Unterstützung nicht geändert werden dürfen.
Ein Mitgliedstaat kann eine Unterstützung in Form eines Darlehens bei der Vorlage eines Aufbau- und Resilienzplans gemäß Artikel 18 oder zu einem anderen…
Die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen des Instruments in Form von Darlehen werden in einer zwischen der Kommission und der Ukraine zu schließenden…
Der Antrag auf Unterstützung in Form eines Darlehens sollte mit dem höheren Finanzbedarf im Zusammenhang mit zusätzlichen Reformen und Investitionen im Rahmen…
Damit die finanzielle Unterstützung in den ersten Jahren nach der COVID-19-Krise erfolgt und die Kompatibilität mit den für diese Fazilität verfügbaren Mitteln…
Ein Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, innerhalb des Durchführungszeitraums einen begründeten Antrag auf Änderung des Aufbau- und Resilienzplans zu…
Im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und unter Achtung der Leistungsabhängigkeit der Fazilität sollten spezifische Vorschriften für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.