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Für die Umsetzung der Batterie-Booster-Fazilität ist die Annahme eines jährlichen Finanzierungsbeschlusses gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 (im Folgenden „Haushaltsordnung“) erforderlich.
Dieser Beschluss gilt auch als Finanzierungsbeschluss für das Jahr 2026 gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 (im Folgenden…
Gemäß Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (im Folgenden „Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung“) gilt, soweit die…
Zur Durchführung der vorliegenden Verordnung wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates den…
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf den Fonds Anwendung. Die…
Dieser Beschluss gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die…
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf den Fonds Anwendung. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.