Erwägungsgrund 11 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Damit die Geschäftsordnung durch die Arbeitsgruppen rechtzeitig angenommen werden kann, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Annahme in Kraft treten —
Art. 2 32023D2858BESCHLUSS (EU) 2023/2858 DES RATES vom 12. Dezember 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ministerrat der Energiegemeinschaft am 14. Dezember 2023 in Wien (Österreich) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32017D1247BESCHLUSS (EU) 2017/1247 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1337BESCHLUSS (EU) 2016/1337 DES RATES vom 2. August 2016 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32023D0912BESCHLUSS (EU) 2023/912 DES RATES vom 25. April 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.