Erwägungsgrund 1 32026D1283
Die Union hat sich verpflichtet, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wie in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 26. Februar 2025 über einen Deal für eine saubere Industrie dargelegt hat, muss die industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sowohl gerecht als auch wirtschaftlich tragfähig verläuft. Dafür ist ein robuster und wettbewerbsfähiger europäischer Batteriesektor erforderlich.