Beschluss (EU) 2026/1322 des Rates vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens zur in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Maßnahmen für Migranten, einschließlich Migranten aus Drittländern, fortzusetzen.
Erwägungsgrund 3 32026D1322
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