Erwägungsgrund 2 32026D1322
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem Protokoll 31 zum EWR-Abkommen ändern, das die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten regelt.
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem Protokoll 31 zum EWR-Abkommen ändern, das die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten regelt.