Art. 4 32026D1329
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer geführt, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellt wird. Die Kommission erstattet diesem Sonderausschuss regelmäßig Bericht über den Stand der Verhandlungen.Darüber hinaus werden die Verhandlungen über Roamingfragen im Benehmen mit der Gruppe Telekommunikation und Informationsgesellschaft geführt.