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Der im Namen der Union im TCRO zu vertretende Standpunkt zu beratenden Stellungnahmen, Unterrichtungen und Beratungen und ähnlichen Instrumenten zur Feststellung des Ursprungs von Waren sollte festgelegt werden, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Übereinkommens über Ursprungsregeln zu gewährleisten, da solche Instrumente den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 952/2013, die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf den Ursprung von Waren und die Ursprungsfeststellung maßgeblich beeinflussen könnten.
Es liegt im Interesse der Union, die im Namen der Union im TCCV vertretenen Standpunkte gemäß den Grundsätzen, Kriterien und Leitlinien für die Ermittlung des…
Der im Namen der Union im TCCV zu vertretende Standpunkt zu Gutachten, Kommentaren, Erläuterungen, Fallstudien, Untersuchungen und ähnlichen Instrumenten zu…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Technischen Ausschuss für Ursprungsregeln, der im Rahmen der Weltzollorganisation eingesetzt wurde, zu der Annahme und…
Angesichts des hochtechnischen Charakters der Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zollwerts eingeführter Waren und der Feststellung des Ursprungs von…
Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den im Rahmen der Weltzollorganisation eingesetzten Technischen Ausschüssen für den Zollwert und für…
Gemäß Anhang I Nummer 1 Buchstabe b des Übereinkommens über Ursprungsregeln hat der TCRO die Aufgabe, in allen Angelegenheiten, die sich auf die Feststellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.