Erwägungsgrund 3 32026D0571Beschluss (EU) 2026/571 des Rates vom 16. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Vorbereitungskommission und auf der ersten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Nach Artikel 66 des Übereinkommens bedarf das Übereinkommen der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch Staaten und Organisationen der regionalen…
Erwägungsgrund 6 32006D0507BESCHLUSS DES RATES vom 14. Oktober 2004 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (2006/507/EG)
Das Übereinkommen liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch Staaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration auf.
Erwägungsgrund 7 32006D0507BESCHLUSS DES RATES vom 14. Oktober 2004 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (2006/507/EG)
Eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration muss gemäß dem Übereinkommen in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde…
Erwägungsgrund 4 32006D0061BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2005 zum Abschluss des UN-ECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2006/61/EG)
Das Protokoll liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration…
Erwägungsgrund 3 32005D0370BESCHLUSS DES RATES vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2005/370/EG)
Das Übereinkommen von Aarhus steht Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Ratifizierung, zur Annahme, zur Genehmigung oder zum…
Erwägungsgrund 7 32026D1099Beschluss (EU) 2026/1099 des Rates vom 27. April 2026 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen („Übereinkommen von Peking über Zwangsveräußerungen von Schiffen“) im Namen der Europäischen Union
Im Übereinkommen ist vorgesehen, dass die Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration eine Erklärung abzugeben hat, in der sie die in diesem…