Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Union sollte neben ihren Mitgliedstaaten Vertragspartei des Übereinkommens werden, da die Union und ihre Mitgliedstaaten über Zuständigkeiten in den unter das Übereinkommen fallenden Bereichen verfügen. Der Abschluss des Übereinkommens durch die Union berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Übereinkommens nach ihren internen Verfahren. Das Übereinkommen sollte im Namen der Union in Bezug auf Aspekte geschlossen werden, die in die Zuständigkeit der Union fallen, insoweit sich das Übereinkommen auf gemeinsame Vorschriften auswirken oder deren Anwendungsbereich verändern kann. Im Bereich der geteilten Zuständigkeit behalten die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit, soweit das Übereinkommen keine gemeinsamen Regeln berührt oder deren Anwendungsbereich verändert.
Die Union sollte neben ihren Mitgliedstaaten Vertragspartei des Übereinkommens werden, da die Union als und ihre Mitgliedstaaten über Zuständigkeiten in den…
Gemäß Artikel 53 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Unterzeichnung auf. Die Union sollte neben ihren Mitgliedstaaten Vertragspartei…
Die Union sollte in Bezug auf die Bereiche eine Vertragspartei des Übereinkommens werden, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, d. h.…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens lässt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der…
Da die Union Vertragspartei des Übereinkommens ist, liegt das Protokoll für die Union zur Unterzeichnung und Ratifikation auf. Die Union sollte neben ihren…
Dieser Beschluss, in dem der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt festgelegt ist, betrifft Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.