Art. 2 32026D2164BESCHLUSS (GASP) 2026/2164 DES RATES vom 24. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D1363BESCHLUSS (GASP) 2026/1363 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D2144BESCHLUSS (EU) 2026/2144 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1765 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2026 in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Fischerei zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D0263BESCHLUSS (GASP) 2026/263 DES RATES vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D2664BESCHLUSS (GASP) 2024/2664 DES RATES vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D2696BESCHLUSS (EU) 2024/2696 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Nicht-Ersetzung eines Mitglieds der Kommission
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.