Erwägungsgrund 2 32023D1977BESCHLUSS (EU) 2023/1977 DES RATES vom 18. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung von Bosnien und Herzegowina zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 von der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates genehmigt.
Erwägungsgrund 3 32021D2292BESCHLUSS (EU) 2021/2292 DES RATES vom 30. April 2021 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags für einen Beschluss des Exekutivorgansüber die Methode zur Aktualisierung aufgrund von Veränderungenbei den Mitgliedern der Union auf der 41. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommensüber weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungund über den Standpunkt, der im Namen der Unionauf dieser Tagung zu vertreten ist
Auf der 37. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens wurde ein Beschluss von der Union und ihren Mitgliedstaaten vorgeschlagen, der mit dem Beschluss 2017/3…
Erwägungsgrund 5 32026D1199BESCHLUSS (EU) 2026/1199 DES RATES vom 11. Mai 2026 zur Genehmigung der Änderungen des Internationalen Kakao-Übereinkommens
Der Wortlaut des Übereinkommens in der geänderten Fassung (im Folgenden „geändertes Übereinkommen“) wurde vom Internationalen Kakaorat auf seiner 106.…
Erwägungsgrund 2 32024R2054VERORDNUNG (EU) 2024/2054 DES RATES vom 22. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2061 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (2021-2026)
Am 18. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/1448 über den Abschluss des Abkommens und des Protokolls angenommen. Mit Artikel 3 des Beschlusses wurde…
Erwägungsgrund 3 32021D0624BESCHLUSS (EU) 2021/624 DES RATES vom 12. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen der Anlagen I und III dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Anfang 2021 soll der Gemischte Ausschuss einen Beschluss zur Änderung der Anlagen I und III zum Übereinkommen annehmen.
Erwägungsgrund 5 32022D1910BESCHLUSS (EU) 2022/1910 DES RATES vom 29. September 2022 über den Abschluss der Änderungen des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992
Mit dem Beschluss (EU) 2021/1851 des Rates wurde die Kommission ermächtigt, bei der besonderen Abstimmung auf der 59. Tagung des ISC vom November 2021 für die…