Erwägungsgrund 4 32025D0676BESCHLUSS (EU) 2025/676 DER KOMMISSION vom 3. April 2025 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1932) (Nur der litauische und der polnische Text sind verbindlich)
Am 10. Oktober 2024 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der im Beschluss (EU) 2024/775…
Erwägungsgrund 2 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Am 8. November 2021 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung erforderlich sei, woraufhin Belgien, Griechenland,…
Erwägungsgrund 3 32026D1407Mit dem Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission wurde in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf…
Erwägungsgrund 4 32024D0775BESCHLUSS (EU) 2024/775 DER KOMMISSION vom 4. März 2024 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1333) (Nur der der lettische, der litauische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Am 19. Oktober 2023 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der im Beschluss (EU) 2023/829…
Erwägungsgrund 3 32023D0375BESCHLUSS (EU) 2023/375 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die 2021 und 2022 von Litauen zur Bewältigung der Migrationskrise eingeführt Gegenständen wurden, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1032) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Am 13. Oktober 2021 beantragte Litauen, Gegenstände, die zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die…
Erwägungsgrund 5 32023D0829BESCHLUSS (EU) 2023/829 DER KOMMISSION vom 17. April 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2490) (Nur der deutsche, der estnische, der französische, der lettische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Am 25. November 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…