Erwägungsgrund 2 32026D1413
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel gesunder öffentlicher Finanzen als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein starkes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, das auf einem stabilen Finanzsystem fußt, und trägt so zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung bei. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehört die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates, die verabschiedet wurde, um die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern.