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Am 3. April 2020 hat der Rat angesichts der geplanten Nichteinhaltung des Defizitkriteriums des AEUV im Jahr 2019 nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV den Beschluss (EU) 2020/509 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Rumänien angenommen und eine Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit dem Ziel abgegeben, das übermäßige öffentliche Defizit in Rumänien bis spätestens 2022 zu beenden.
Am 3. April 2020 hat der Rat angesichts der geplanten Nichteinhaltung des Defizitkriteriums des AEUV im Jahr 2019 nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV den Beschluss…
Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine…
Der Rat nahm am 26. Juli 2024 gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV den Beschluss (EU) 2024/2130 an, in dem festgestellt wurde, dass Rumänien auf die Empfehlung des…
Artikel 126 Absatz 5 AEUV verpflichtet die Kommission, dem betreffenden Mitgliedstaat eine Stellungnahme vorzulegen und den Rat zu unterrichten, wenn sie der…
Am 24. November 2021 hat die Kommission festgestellt, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit wirksamen…
Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.