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Der Rat nahm am 26. Juli 2024 gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV den Beschluss (EU) 2024/2130 an, in dem festgestellt wurde, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat. In dem Beschluss des Rates vom 26. Juli 2024 wurde berücksichtigt, dass der nächste Schritt im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, das heißt der Erlass einer geänderten Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV zur Korrektur des übermäßigen Defizits, zeitlich nach der Vorlage des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen würde.
Am 3. April 2020 hat der Rat angesichts der geplanten Nichteinhaltung des Defizitkriteriums des AEUV im Jahr 2019 nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV den Beschluss…
Am 3. April 2020 hat der Rat angesichts der geplanten Nichteinhaltung des Defizitkriteriums des AEUV im Jahr 2019 nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV den Beschluss…
Eine neue Bewertung der Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2024 ergriffen…
Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine…
Am 24. November 2021 hat die Kommission festgestellt, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit wirksamen…
Daher waren die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 ergriffen hat, unzureichend. Rumänien hat das Ziel für sein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.