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Am 25. Oktober 2024 übermittelte Rumänien gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 seinen ersten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan. Der Plan erstreckt sich auf den Zeitraum 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über sieben Jahre vor. Am 21. Januar 2025 nahm der Rat eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Rumäniens an .
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Rumäniens…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
Am 21. Januar 2025 nahm der Rat eine weitere überarbeitete Empfehlung gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an und empfahl Rumänien, das bestehende übermäßige Defizit…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.