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Am 21. Januar 2025 nahm der Rat eine weitere überarbeitete Empfehlung gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an und empfahl Rumänien, das bestehende übermäßige Defizit bis 2030 zu beenden . Der Rat empfahl Rumänien einen Nettoausgaben-Korrekturpfad gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 mit den folgenden maximalen Wachstumsraten für die Nettoausgaben: 5,1 % im Jahr 2025, 4,9 % im Jahr 2026, 4,7 % im Jahr 2027, 4,3 % im Jahr 2028, 4,2 % im Jahr 2029 und 3,9 % im Jahr 2030; dies entspricht den unter Bezugnahme auf 2023 berechneten maximalen kumulativen Wachstumsraten von 20,2 % im Jahr 2025, 26,0 % im Jahr 2026, 31,9 % im Jahr 2027, 37,6 % im Jahr 2028, 43,3 % im Jahr 2029 und 49,0 % im Jahr 2030. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 30. April 2025 mit der Maßgabe, wirksame Maßnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Maßnahmen zusammen mit seinem jährlichen Fortschrittsbericht 2025, der der Kommission nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2024/1263 zu übermitteln ist, vorzulegen.
Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine…
Am 5. Dezember 2017 gelangte der Rat zu dem Schluss , dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat.…
Angesichts der festgestellten erheblichen Abweichung gab der Rat am 16. Juni 2017 eine Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um…
Am 4. Dezember 2018 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2018/2020 festgestellt, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um der Empfehlung vom…
Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 die Empfehlung an Rumänien , die erforderlichen Maßnahmen zu…
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Rumäniens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.