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Der Beschluss des Ad-hoc-Ausschusses zur Änderung seiner Geschäftsordnung wird im Falle seiner Annahme für die Union sowie für diejenigen Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der OTIF sind, Rechtswirkung entfalten.
Gemäß Artikel 16 § 10 des COTIF hat der Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit (im Folgenden „Ad-hoc-Ausschuss“) der…
Die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Ad-hoc-Ausschusses beruhen auf den auf der achten Tagung des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und…
Die Beschlüsse des Handelsausschusses werden im Falle ihrer Annahme Rechtswirkung für die Union entfalten.
Die Union stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung in der Fassung des Dokuments INST-26046-JUR9 des OTIF auf der neunten Tagung des…
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Falle seiner Annahme Rechtswirkungen für die Union entfalten.
Der Ad-hoc-Ausschuss beabsichtigt, auf seiner neunten Tagung am 23. und 24. Juni 2026 einen Beschluss zur Änderung seiner Geschäftsordnung anzunehmen, um sie an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.