Beschluss (EU) 2026/1439 des Rates vom 25. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Ergänzung ihrer jeweiligen Abkommen und des Protokolls über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in dem jeweiligen Land gestellten Asylantrags, um Vorschriften aufzunehmen, die ihre Beteiligung an den Teilen II und IV der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen
Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —
Erwägungsgrund 4 32026D1439
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