Beschluss (EU) 2022/442 des Rates vom 21. Februar 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und diesen Staaten über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Mit der Verordnung (EU) 2021/1148 soll für einen Rahmen gesorgt werden, der die Solidarität gegenüber denjenigen Mitgliedstaaten und Staaten, die die Vorschriften des Schengen-Besitzstands über die Außengrenzen anwenden, durch finanzielle Unterstützung Solidarität zum Ausdruck bringt. Sie stellt eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands dar, an dem die assoziierten Staaten beteiligt sind.
Erwägungsgrund 2 32022D0442
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