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Es ist angezeigt, sowohl die von den Vertragsparteien des EWR-Abkommens mit dem Beschluss Nr. 319/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Oktober 2021 vereinbarten Beteiligungsrechte der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten auf die Komponente „staatliche Satellitenkommunikation“ (GOVSATCOM) des Weltraumprogramms der Union als auch die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf die Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates auszuweiten.
Es ist angezeigt, die von den Vertragsparteien des EWR-Abkommens mit dem Beschluss Nr. 319/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Oktober 2021 vereinbarte…
Es ist angezeigt, die von den Vertragsparteien des EWR-Abkommens mit dem Beschluss Nr. 319/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Oktober 2021 vereinbarte…
Die Vertragsparteien erkennen die bestehende formelle Zusammenarbeit bei dem durch die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Teilnahme von Mitgliedern der…
In Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/696 ist die Teilnahme der Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),…
Die Vertragsparteien erkennen die bestehende formelle Zusammenarbeit bei dem mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.