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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Togo (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen der Union und Togo;
Beitrag zur Stärkung der allgemeinen Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten der Streitkräfte Togos zum Schutz der Souveränität Togos auf See und zur Verbesserung der regionalen maritimen Sicherheit und dadurch zur Verbesserung des Schutzes der Seeschiffe und maritimen Ressourcen sowie der an der Küste lebenden Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen;
Stärkung des Potenzials Togos im Hinblick auf seinen Beitrag zu gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Jaunde-Architektur.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen einschließlich der technischen Ausbildung finanziert, falls dies erforderlich ist.
Überwachungs- und Kommunikationskapazitäten;
Wartungs- und Unterstützungsausrüstung;
Mittel für Soforteinsätze.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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