Erwägungsgrund 4 32026D1466
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung bekräftigt. Der Europäische Rat hat außerdem die Bereitschaft der Union bekräftigt, an der Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts gemäß der Resolution 2803 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 2803“) zu arbeiten, und hat gefordert, dass alle Parteien die Bestimmungen zur Waffenruhe und alle anderen Bestimmungen der UNSCR 2803 unter Achtung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen internationalen politischen und rechtlichen Grundsätzen vollständig umsetzen.