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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates wurden Herr Frédéric BAAB und Frau Yvonne FARRUGIA aufgrund des Vorschlags von Frankreich bzw. von Malta für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren bis zum 28. Juli 2026 zum Europäischen Staatsanwalt der EUStA ernannt.
Der folgende von Malta benannte Kandidat wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 29. Juli 2026 zum Europäischen Staatsanwalt der EUStA…
Die folgenden Personen werden für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 29. Juli 2023 zu Europäischen Staatsanwälten der EUStA ernannt: Herr…
Der folgende von Frankreich benannte Kandidat wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 29. Juli 2026 zum Europäischen Staatsanwalt der…
Der Europäische Generalstaatsanwalt der EUStA ist vom Europäischen Parlament und vom Rat in gegenseitigem Einvernehmen für eine nicht verlängerbare Amtszeit von…
Die folgenden Personen werden für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 29. Juli 2023 zu Europäischen Staatsanwälten der EUStA ernannt: Herr…
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates hat der Rat 14 Europäische Staatsanwälte für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.