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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates hat der Rat 14 Europäische Staatsanwälte für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Mandate dieser Europäischen Staatsanwälte laufen am 28. Juli 2026 aus. Es handelt sich dabei um die Europäischen Staatsanwälte der folgenden teilnehmenden Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Finnland.
Am 29. Februar 2024 hat der Rat die 14 Europäischen Staatsanwälte befragt, deren Mandat am 28. Juli 2026 ausläuft. Alle 14 gaben an, bis zum 30. Juni 2029 für…
Nach Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/598 des Rates beträgt die Amtszeit der Europäischen Staatsanwälte aus acht durch Losentscheid bestimmten…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Um die Kontinuität der Arbeitsweise des Kollegiums der EUStA, das aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und einem Europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.