Erwägungsgrund 4 32023D1430BESCHLUSS (EU) 2023/1430 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 956 397 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32026D1543BESCHLUSS (EU) 2026/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/009 BE/Soliver)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 132 535 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2133BESCHLUSS (EU) 2025/2133 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/001 BE/BelGaN)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 931 690 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32026D0723BESCHLUSS (EU) 2026/723 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/004 BE/Tupperware)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 622 650 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D2748BESCHLUSS (EU) 2023/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/002 BE/Makro)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 828 223 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32026D0454BESCHLUSS (EU) 2026/454 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Februar 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/006 BE/Audi)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 7 527 625 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.