BESCHLUSS (EU) 2026/1545 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Festlegung der zur Durchführung des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl und zur Aufhebung der Entscheidung 2003/76/EG notwendigen Maßnahmen
Es wird erwartet, dass die EGKS in Abwicklung ab August 2027 weder Verbindlichkeiten noch Forderungen haben wird, sodass ihre Abwicklung abgeschlossen werden kann.
Erwägungsgrund 8 32026D1545
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