Beschluss (EU) 2026/1561 des Rates vom 29. Juni 2026 über die Einrichtung des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl, die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm, die mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und zur Aufhebung der Entscheidungen 2003/77/EG und 2008/376/EG
Um eine einheitliche Durchführung des Forschungsprogramms im Jahr 2026 zu gewährleisten, sollte die Entscheidung 2008/376/EG weiterhin für die Finanzierung von Maßnahmen gelten, die sich aus Vorschlägen ergeben, die im Rahmen von bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlichten Aufforderungen eingereicht wurden.
Erwägungsgrund 20 32026D1561Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen