Erwägungsgrund 3 32026D1557
Die Vertragsparteien des Abkommens (im Folgenden „Vertragsparteien“) haben den Wunsch geäußert, auf der Liste der Schiedsrichter einen Teil der koreanischen Staatsangehörigen, einen Teil der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und einen Teil der Nichtstaatsangehörigen, die für den Vorsitz vorgesehen sind, zu ersetzen. Damit diese Ersetzung wirksam wird, muss die überarbeitete Liste der Schiedsrichter vom Handelsausschuss angenommen werden.