Erwägungsgrund 8 32026D1557Es ist daher zweckmäßig, den im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die überarbeitete Liste der Schiedsrichter und in Bezug auf die…
Erwägungsgrund 3 32018D1838BESCHLUSS (EU) 2018/1838 DES RATES vom 19. November 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Um weitere Verzögerungen bei der Erstellung der Liste der Personen zu vermeiden, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, und somit das…
Erwägungsgrund 6 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Nach Artikel 14.18 des Abkommens stellt der Handelsausschuss spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Abkommens oder dem Beginn seiner vorläufigen…
Erwägungsgrund 5 32021D0779BESCHLUSS (EU) 2021/779 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Der Handelsausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung seiner Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr.…
Erwägungsgrund 2 32026D1557Nach Artikel 14.18 des Abkommens stellt der nach Artikel 15.1 des Abkommens eingesetzte Handelsausschuss eine Liste mit 15 Personen auf, die willens und in der…
Erwägungsgrund 9 32021D0779BESCHLUSS (EU) 2021/779 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Beschluss Nr. 3/2014 des Handelsausschusses sieht die Aufstellung der Listen der Schiedsrichter nach Artikel 304 Absätze 1 und 4 des Handelsübereinkommens vor.