Erwägungsgrund 3 32019D0118BESCHLUSS (EU) 2019/118 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Handels- und Entwicklungsausschuss im Namen der Union im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden…
Erwägungsgrund 6 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der durch den Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung…
Erwägungsgrund 6 32026D1557Der Handelsausschuss soll die überarbeitete Liste der Schiedsrichter und die überarbeitete Liste der Sachverständigen auf seiner nächsten Sitzung oder, wenn…
Art. 2 32026D1557Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen eingesetzten Handelsausschuss in Bezug auf eine überarbeitete Liste der Sachverständigen, die…
Erwägungsgrund 8 32021D0326BESCHLUSS (EU) 2021/326 DES RATES vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Union im durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingerichteten Handelsausschuss zur Änderung des Anhangs XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Handelsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Handelsausschusses, die Liste der…
Erwägungsgrund 7 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, den sie hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung der Liste mit den…