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Um das Risiko für die Kommission und andere Begünstigte im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit von Beträgen, die von Begünstigten geschuldet werden, zu decken und den Aufwand für Antragsteller bei der Vorlage von Bankgarantien zu verringern, sollte die Anwendung des mit der Verordnung (EU) 2021/695 eingerichteten, auf Gegenseitigkeit beruhenden Versicherungsmechanismus ausgeweitet werden.
Beiträge zu dem mit Artikel 37 der Verordnung (EU) 2021/695 eingerichteten auf Gegenseitigkeit beruhenden Versicherungsmechanismus decken das Risiko im…
Der gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 eingerichtete, auf Gegenseitigkeit beruhende Versicherungsmechanismus deckt die Risiken ab, die sich aus der erfolglosen…
Es wird ein auf Gegenseitigkeit beruhender Versicherungsmechanismus (im Folgenden „Mechanismus“) eingerichtet, der den nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr.…
Beiträge zu einem auf Gegenseitigkeit beruhenden Versicherungsmechanismus können das Risiko abdecken, das mit der Einziehung etwaiger von Empfängern…
Der Teilnehmer-Garantiefonds, der mit Horizont 2020 — aufgestellt durch die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates —…
Der aufgrund von Horizont 2020 eingerichtete und von der Kommission verwaltete Teilnehmer-Garantiefonds hat sich als ein wichtiger Sicherungsmechanismus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.