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Gemäß Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/856 der Kommission übernahm die EUStA ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben am 1. Juni 2021.
Gemäß Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 übernahm die EUStA ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben am…
Gemäß Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 übernahm die EUStA ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben am…
In dem Schreiben, mit dem Ungarn der Kommission seine Absicht mitgeteilt hat, sich der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA anzuschließen, hat…
Gemäß Artikel 120 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939 übernimmt die EUStA die ihr durch die genannte Verordnung übertragenen Ermittlungs- und…
Die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1939 in Polen ab dem 1. Juni 2021 wird neuere Verfahren betreffen, die die EUStA unter Umständen an sich ziehen kann,…
Am 20. November 2017 trat die Verordnung (EU) 2017/1939 in Kraft. Die EUStA sollte ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit zu einem Zeitpunkt aufnehmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.