Erwägungsgrund 10 32026D1705
Um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender einschlägiger Verträge zu ermöglichen, ist es angezeigt, eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von bestimmten für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung in Sudan verwendbaren Gütern vorzusehen.