Erwägungsgrund 9 32026D1705
Zudem ist es angemessen, zu verbieten, bestimmte für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Sudan oder zur Verwendung in Sudan zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.