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Um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender einschlägiger Verträge zu ermöglichen, ist es angezeigt, eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von bestimmten für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung in Sudan verwendbaren Gütern vorzusehen.
Der Rat hat bestimmte Güter ermittelt, die seiner Ansicht nach im Mittelpunkt des Prozesses des Goldbergbaus bzw. der Goldgewinnung in Sudan stehen. Um die…
Zudem ist es angemessen, zu verbieten, bestimmte für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar…
Es ist verboten, bestimmte für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an…
Daher ist es angezeigt, zu verbieten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Sudan hat und nach…
In den Beschluss (GASP) 2023/2135 werden folgende Artikel eingefügt: (1) Es ist verboten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu…
Es ist verboten, die in Anhang IV aufgeführten für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.