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Zudem ist es angemessen, zu verbieten, bestimmte für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Sudan oder zur Verwendung in Sudan zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Es ist verboten, bestimmte für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an…
Es ist verboten, die in Anhang IV aufgeführten für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar…
Um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender einschlägiger Verträge zu ermöglichen, ist es angezeigt, eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der…
Daher ist es angezeigt, zu verbieten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Sudan hat und nach…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Es ist verboten, die in Anhang IV aufgeführten für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Güter mit oder ohne…
Der Rat hat bestimmte Güter ermittelt, die seiner Ansicht nach im Mittelpunkt des Prozesses des Goldbergbaus bzw. der Goldgewinnung in Sudan stehen. Um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.