Art. 17 Abs. 1 32026D0894BESCHLUSS (GASP) 2026/894 DES RATES vom 21. April 2026 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia)
Die EUPM Armenia wird zum angemessenen Zeitpunkt durch einen Beschluss des Rates auf Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs der EUPM Armenia eingeleitet,…
Art. 3 32023D0993BESCHLUSS (GASP) 2023/993 DES RATES vom 22. Mai 2023 über die Einleitung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
Der Zivile Operationskommandeur der EUPM Moldova wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 3 32020D1131BESCHLUSS (GASP) 2020/1131 DES RATES vom 30. Juli 2020 über die Einleitung der Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM RCA wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 4 Abs. 2 32026D0894BESCHLUSS (GASP) 2026/894 DES RATES vom 21. April 2026 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia)
Der Zivile Operationskommandeur übt unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung des PSK und unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters die…
Art. 2 32014D0800BESCHLUSS 2014/800/GASP DES RATES vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM Ukraine wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Operation zu beginnen.