Erwägungsgrund 4 32026D1711
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/894 wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Armenia für die ersten vier Monate nach Inkrafttreten des genannten Beschlusses festgelegt. Dieser als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte so geändert werden, dass die Dauer des Mandats der EUPM Armenia, d. h. bis zum 12. Juli 2028 abgedeckt ist. Der Beschluss (GASP) 2026/894 sollte daher entsprechend geändert werden.