Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/894 wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Armenia für die ersten vier Monate nach Inkrafttreten des genannten Beschlusses festgelegt. Dieser als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte so geändert werden, dass die Dauer des Mandats der EUPM Armenia, d. h. bis zum 12. Juli 2028 abgedeckt ist. Der Beschluss (GASP) 2026/894 sollte daher entsprechend geändert werden.
In dem Beschluss (GASP) 2023/855 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Moldova für die ersten vier Monate nach…
In dem Beschluss (GASP) 2023/162 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUMA während der ersten vier Monate nach…
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher geändert werden, um dem Ergebnis der strategischen Überprüfung der EUAM Ukraine Rechnung zu tragen und um den als…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Armenia für den Zeitraum vom 21. April 2026 bis zum 12. Juli 2028 beläuft sich…
„(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Armenia für den Zeitraum vom 21. April 2026 bis zum 12. Juli 2028 beläuft…
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249 , wurde die EUAM Ukraine mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.